Allgemeine Bedingungen für die Teilnahme an Laufveranstaltungen der

Sportfreunde Illerrieden 1926 e.V.

 

  • 1 Anwendungsbereich

Geltung

(1) Diese Allgemeinen Bedingungen (nachfolgend "AGB" genannt) gelten für sämtliche von den Sportfreunde Illerrieden 1926 e.V. durchgeführten Laufveranstaltungen (nachfolgend „Veranstaltungen“ genannt) und regeln das Vertragsverhältnis zwischen den Teilnehmern der Veranstaltungen und den Sportfreunde Illerrieden 1926 e.V. (nachfolgend „Veranstalter“ genannt).

  • 2 Teilnahmeberechtigung

 

(1) Startberechtigt ist jeder, der die von dem Veranstalter in der jeweiligen Veranstaltungsausschreibung festgelegten Voraussetzungen (Alter, Geschlecht u.a.) erfüllt.

Die Ausschreibungen werden rechtzeitig zum Anmeldestart der jeweiligen Veranstaltung auf der Homepage des Veranstalters veröffentlicht. Bei Minderjährigen

Teilnehmern ist die schriftliche Einverständniserklärung eines Erziehungsberechtigten erforderlich.

(2) Es können beliebig viele Teilnehmer für ein Unternehmen, ein Amt oder eine sonstige

Einrichtung oder Institution angemeldet werden.

(3) Mit dem Empfang der Startunterlagen erklärt der Teilnehmer, dass ihm seitens des Veranstalters eine medizinische Vorsorgeuntersuchung zur Eruierung eventueller gesundheitlicher Risiken ausdrücklich empfohlen wurde und dass gegen die eigene Teilnahme keine medizinischen Bedenken bestehen.

  • 3 Anmeldung, Teilnahmegebühr und Zahlungsbedingungen

(1) Die Anmeldung zu den jeweiligen Veranstaltungen der Agentur erfolgt über ein Meldeformular, das zum Download auf der Homepage des Veranstalters bereitsteht. Das ausgefüllte und unterzeichnete Anmeldeformular ist an die angegebene E-Mail-Adresse des Veranstalters zu senden. Anmeldungen sind nur per E-Mail möglich. Eine Anmeldung ist dann verbindlich, wenn die Teilnahmegebühr vor Ort am Tag der Veranstaltung in Bar beglichen wurde.

(2) Der Veranstalter setzt für die jeweiligen Veranstaltungen eine maximale Teilnehmerzahl fest.

Details zu diesen Teilnehmerbegrenzungen werden ebenfalls von dem Veranstalter auf der Homepage des Veranstalters bekannt gemacht. Überschreitet die Anzahl der Meldungen die Teilnehmerbegrenzungen, so behält sich der Veranstalter das Recht vor, weitere Meldungen abzulehnen.

Im Falle einer Überbuchung einer Veranstaltung behält sich der Veranstalter vor,

Startplätze wahlweise nach chronologischem Eingang oder per Losverfahren zu vergeben. Ein Rechtsanspruch besteht auch im Falle einer ordnungsgemäßen Anmeldung nicht.

(3) Die Teilnahmegebühr der jeweiligen Veranstaltung wird von dem Veranstalter festgelegt und wird ebenfalls auf der Homepage des Veranstalters bekannt gegeben.

(4) Die Teilnahmegebühr wird von dem Veranstalter erhoben und ist von den Teilnehmern gemäß den Zahlungshinweisen auf dem Anmeldeformular zu entrichten.

(5) Das Teilnahmerecht an Veranstaltungen des Veranstalters ist ein persönliches Recht und ist nicht übertragbar.

  • 4 Rücktritt und Erstattung der Teilnahmegebühr

 

(1) Tritt ein bereits zu einer Veranstaltung des Veranstalters angemeldeter Teilnehmer ohne Angabe von Gründen nicht zum Start an, oder erklärt er seine Nichtteilnahme gegenüber dem Veranstalter, besteht kein Anspruch auf Rückzahlung der Teilnahmegebühr.

  • 5 Haftungsbeschränkung

 

(1) Die Teilnahme erfolgt auf eigene Gefahr. Der Veranstalter rät dem Teilnehmer ausdrücklich dazu, seinen Gesundheitszustand hinsichtlich der Teilnahme an einer Veranstaltung des Veranstalters, von einem Arzt prüfen zu lassen. Der Veranstalter übernimmt keine Haftung für gesundheitliche Schäden in Zusammenhang mit der Teilnahme an einer von dem Veranstalter durchgeführten Veranstaltung. Für Verletzungen, verursacht durch andere Teilnehmer oder Dritte wird keine Haftung übernommen.

(2) Der Veranstalter haftet für vom Teilnehmer geltend gemachte Ansprüche, lediglich

wenn diese auf Arglist, grober Fahrlässigkeit, Vorsatz oder der Verletzung einer vertragswesentlichen Pflicht beruhen. Eine Haftung des Veranstalters für leicht fahrlässiges Verhalten ist ausgeschlossen.

(3) Der Veranstalter übernimmt keine Haftung für verwahrte Gegenstände der Teilnehmer.

(4) Sofern eine von dem Veranstalter durchgeführte Veranstaltung aufgrund höherer Gewalt oder aufgrund behördlicher Anordnung abgesagt, in der faktischen Durchführung verändert oder terminlich verlegt werden muss, so besteht seitens des Teilnehmers kein Anspruch auf Rückerstattung des Teilnahmegebühr und sonstiger Kosten. Dies gilt ebenso für Absagen oder Veränderungen bedingt durch widrige Wetterbedingungen.

  • 6 Disqualifikation und Ausschluss

 

(1) Teilnehmer, deren Meldedaten sich als nicht den in der Ausschreibung der jeweiligen

Veranstaltung genannten Teilnahmebedingungen entsprechend erweisen, können von dem Veranstalter disqualifiziert werden. Diese Disqualifikation ist auch nachträglich möglich.

(2) Teilnehmer, die zum Start der Veranstaltung die Teilnahmegebühr nicht vollständig entrichtet haben, können von der Teilnahme ausgeschlossen werden.

(3) Die Teilnehmer dürfen sich nicht von Dritten auf der Laufstrecke begleiten lassen. Sportgeräte wie Fahrräder, Inlineskates oder Babyjogger sind ebenso wie Tiere auf der Strecke nicht zugelassen. Zuwiderhandlungen haben die Disqualifikation des Teilnehmers zur Folge.

(4) Die Benutzung von Sportgeräten wie Powerrizers oder Nordic Walking Stöcken ist verboten, es sei denn diese sind in der Ausschreibung explizit erlaubt.

(5) Die von dem Veranstalter ausgehändigte Startnummer ist auf der Brustseite zu tragen und darf nicht verändert, geknickt oder gefaltet werden. Eine ordnungsgemäß angebrachte Startnummer ist Voraussetzung zum Betreten des Startbereichs der jeweiligen Veranstaltung. Zuwiderhandlungen führen zur Disqualifikation des Teilnehmers.

(6) Den Anweisungen des Veranstalters und seines Personals ist unbedingt Folge zu leisten. Störungen des ordnungsgemäßen Ablaufs der Veranstaltung, berechtigen den Veranstalter, den betreffenden Teilnehmer von der Veranstaltung auszuschließen bzw. eine Disqualifikation auszusprechen.

  • 7 Zeitnahme

 

(1) Die Zeitnahme erfolgt seitens des Veranstalters manuell und nach bestem Wissen und Gewissen. Einsprüche des Teilnehmers die Platzierung und Zeit betreffend sind ausgeschlossen.

  • 8 Datenspeicherung und Datenverwertung

 

(1) Die bei der Anmeldung vom Teilnehmer angegebenen personenbezogenen Daten (Name, Vorname, Geschlecht, Verein, E-Mail Adresse) werden gespeichert und zu Zwecken der Durchführung und Abwicklung der Veranstaltung verwendet. Dies gilt

ebenso für die zur Zahlungsabwicklung der Teilnahmegebühren relevanten Daten

(§ 28 Bundesdatenschutzgesetz).

Mit der Anmeldung willigt der Teilnehmer in eine Speicherung der Daten zu diesem Zweck ein.

(2) Die im Zusammenhang mit der Teilnahme an einer durch den Veranstalter durchgeführten Veranstaltung erstellten Fotos, Filmaufnahmen und Interviews des Teilnehmers in Rundfunk, Fernsehen, Printmedien, Büchern etc. können vom Veranstalter ohne Anspruch auf Vergütung auch für Presseveröffentlichungen, sowie zu eigenen PR- und Werbezwecken verbreitet und veröffentlicht werden.

(3) Die gemäß Abs. 1 gespeicherten personenbezogenen Daten können zum Zwecke der Zusendung von Fotos des Teilnehmers während der Veranstaltung an einen kommerziellen Fotodienstleister weitergegeben werden. Mit der

Anmeldung willigt der Teilnehmer in eine Speicherung und Weitergabe der

Daten zu diesem Zweck ein.

(4) Es werden Name, Vorname, Geburtsjahr, Geschlecht, ggf. Verein, Startnummer und Ergebnis (Platzierung und Zeiten) des Teilnehmers zur Darstellung von Start- und Ergebnislisten in allen für die Berichterstattung der Veranstaltung relevanten Medien (Veranstaltungseigene Druckerzeugnisse, sowie auf der Homepage des Veranstalters) abgedruckt bzw. veröffentlicht. Mit der Anmeldung willigt der Teilnehmer in eine

Speicherung und Verwertung der personenbezogenen Daten zu diesem Zweck ein.

  • 9 Schlussbestimmungen

 

(1) Sollte eine Bestimmung dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Die Vertragspartner sind verpflichtet, anstelle der ganz oder teilweise unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung eine solche wirksame oder durchführbare Bestimmung zu treffen, die dem mit der ganz oder teilweiseunwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung erstrebten Ziel und Zweck in zulässiger Weise am nächsten kommt.

(2) Mündliche Nebenabreden wurden nicht getroffen. Änderungen dieses Vertrags bedürfen der Schriftform, soweit nicht das Gesetz eine strengere Form vorsieht

 

AGB download